Veröffentlicht: 15.02.2012 unter SPD-Landesverband

Professoren müssen angemessen entlohnt werden -Situation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Auge behalten

paehle_160x120Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist. In Sachsen-Anhalt werden die Professoren, auch die Junior-Professoren, höher entlohnt.

Dazu erklärt Dr. Katja Pähle, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Das Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen, weil Klarheit in Bezug die Stellung der Professoren und auf die Bedeutung von Forschung und Lehre bringt. Die konkreten Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt müssen wir noch abwarten.

Aus meiner Sicht ist es nachvollziehbar, wenn sich ein 40jähriger Mensch, der sich in den letzten 15 Jahren seiner wissenschaftlichen beruflichen Karriere gegen hunderte von Mitbewerbern durchgesetzt und sich von einer befristeten Stelle zur anderen gehangelt hat, gemäß seiner Qualifikation und Reputation entlohnen werden möchte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt ihm Recht.

Kommentar schreiben:

Zur Homepage des Landtagsabgeordneten Bernward Rothe
Zur Homepage der SPD-Bundestagsabgeordneten Silvia Schmidt
Zur Homepage des SPD-Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka
Jens Bullerjahn
spd.de - Das sozialdemokratische Nachrichtenportal
Zukunftsdialog online der SPD-Bundestagsfraktion
SPD Sachsen-Anhalt
Homepage der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Unterstützen Sie die SPD!
SPDBOX
Anhalt 800 - Eine Region wird 800 Jahre alt und hat viel zu erzählen!